Legal Eye – Die Rechtskolumne Gleich zwei Entscheidungen zur Rechtschutzversicherung hat der Bundesgerichtshof (BGH) im Juni getroffen: zum einen zu den Erfolgsaussichten einer Deckungsklage im Zusammenhang mit den „Dieselklagen“, zum anderen zu einer Klausel beim Schiedsgutachterverfahren. Die Urteile werden weitreichende Folgen auf die Praxis der Rechtsschutzversicherung haben. Versicherer müssen etwa künftig darauf achten, ihre Deckungsablehnungen sorgfältiger zu prüfen.
Dieser Beitrag ist nur für Premium-Abonnenten vom Versicherungsmonitor persönlich bestimmt. Das Weiterleiten der Inhalte – auch an Kollegen – ist nicht gestattet. Bitte bedenken Sie: Mit einer von uns nicht autorisierten Weitergabe brechen Sie nicht nur das Gesetz, sondern sehr wahrscheinlich auch Compliance-Vorschriften Ihres Unternehmens.
Der #BGH hat nunmehr eine Reihe von Urteilen zur #Rechtsschutzversicherung
getroffen, die „vermeidlich“ nur verbraucherfreundlich sind und die #Anwaltschaft wegen des Regresses trotz Deckungszusage auf die Palme bringt.
Aber auch wenn das umständliche Schiedsverfahren über die RAKs in Praxis ein Auslaufmodell ist, sollten die Versicherer die Erfolfsaussichtenprüfungen nutzen, um ihre Rechtsberatungskompetenz an die Kunden und Vertriebler zu bringen. Auch dazu hat der BGH zum Syndikusanwalt im Rechtsschutz-Schaden sehr viel möglich gemacht, man muss es nur tun! (via Linkedin)