Legal Eye – Die Rechtskolumne Die Entlastung des Geschäftsführers einer GmbH kann bei späteren Auseinandersetzungen dazu führen, dass eine Haftung ausgeschlossen ist. Das Brandenburgische Oberlandesgericht hat in einem Urteil die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Haftungsausschluss durch Entlastung erweitert. In dem Fall ging es um nicht genehmigte Einmalzahlungen eines Geschäftsführers an sich selbst. Gesellschafter sind gut beraten, die Berichte der Geschäftsführung kritisch zu prüfen und bei Unklarheiten nachzufragen.
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