Legal Eye – Die Rechtskolumne Die Entlastung des Geschäftsführers einer GmbH kann bei späteren Auseinandersetzungen dazu führen, dass eine Haftung ausgeschlossen ist. Das Brandenburgische Oberlandesgericht hat in einem Urteil die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Haftungsausschluss durch Entlastung erweitert. In dem Fall ging es um nicht genehmigte Einmalzahlungen eines Geschäftsführers an sich selbst. Gesellschafter sind gut beraten, die Berichte der Geschäftsführung kritisch zu prüfen und bei Unklarheiten nachzufragen.
Dieser Beitrag ist nur für Premium-Abonnenten vom Versicherungsmonitor persönlich bestimmt. Das Weiterleiten der Inhalte – auch an Kollegen – ist nicht gestattet. Bitte bedenken Sie: Mit einer von uns nicht autorisierten Weitergabe brechen Sie nicht nur das Gesetz, sondern sehr wahrscheinlich auch Compliance-Vorschriften Ihres Unternehmens.Trends
-
© Saretzki & Partner
Von der Dotcom-Blase zur KI-Revolution: Warum Manager die Fehler der 90er wiederholen
-
© CC0 Public Domain
EZB warnt vor Private-Credit-Risiko für Versicherer
-
© Versicherungsmonitor | Tom Gerhardt
MRH-Trowe-CEO Ralph Rockel: „Wir haben schon über Integration geredet, als das noch niemand getan hat“

Diskutieren Sie mit
Kommentare sind unseren Abonnenten vorbehalten. Bitte melden Sie sich an oder erwerben Sie hier ein Abo