Legal Eye – Die Rechtskolumne Nach einer Unternehmenspleite werfen Insolvenzverwalter den Organen der Gesellschaft häufig vor, zu spät Insolvenz angemeldet beziehungsweise nach Insolvenzreife noch Zahlungen geleistet zu haben. Daraus folgende Ersatzansprüche treffen aber nicht mehr nur Manager und deren D&O-Versicherer, sondern auch ehemalige Rechts- und Steuerberater, die ihre Warn- und Hinweispflichten missachtet haben sollen. Mit der Frage, wie bei einer solchen Vielzahl an Beklagten das zuständige Gericht und der Spruchkörper zu bestimmen sind, hat sich das Kammergericht Berlin beschäftigt.
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