EuGH weitet Insolvenzschutz bei Pauschalreisen aus

Die Corona-Pandemie zieht immer noch weite Kreise in der Versicherungsbranche. In einer aktuellen Entscheidung hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) nun festgelegt, dass auch Ansprüche von Reisenden unter eine Insolvenzpolice fallen, die ihren Urlaub bereits vor der Pleite des Reiseveranstalters aufgrund von Corona abgesagt hatten. Das Urteil bezieht sich auf zwei Fälle, einen aus Belgien und einen aus Österreich, ist allerdings auch für alle anderen nationalen Gerichte in der EU bindend.

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