Die Corona-Pandemie zieht immer noch weite Kreise in der Versicherungsbranche. In einer aktuellen Entscheidung hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) nun festgelegt, dass auch Ansprüche von Reisenden unter eine Insolvenzpolice fallen, die ihren Urlaub bereits vor der Pleite des Reiseveranstalters aufgrund von Corona abgesagt hatten. Das Urteil bezieht sich auf zwei Fälle, einen aus Belgien und einen aus Österreich, ist allerdings auch für alle anderen nationalen Gerichte in der EU bindend.
Dieser Beitrag ist nur für Premium-Abonnenten vom Versicherungsmonitor persönlich bestimmt. Das Weiterleiten der Inhalte – auch an Kollegen – ist nicht gestattet. Bitte bedenken Sie: Mit einer von uns nicht autorisierten Weitergabe brechen Sie nicht nur das Gesetz, sondern sehr wahrscheinlich auch Compliance-Vorschriften Ihres Unternehmens.
Diskutieren Sie mit
Kommentare sind unseren Abonnenten vorbehalten. Bitte melden Sie sich an oder erwerben Sie hier ein Abo