The Long View – Der Hintergrund Artikel 22 der Datenschutzgrundverordnung schützt Personen vor einer vollautomatisierten Entscheidung. Das betrifft auch ein Scoring, das eine negative Rechtswirkung herbeiführt und bei dem nicht von einer natürlichen Person in die Entscheidung eingegriffen werden kann. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass dies auch gilt, wenn man auf ein automatisiertes Scoring von Auskunfteien zurückgreift. Den Auskunfteien wird dadurch im gesamten Entscheidungsprozess mehr Verantwortung zugeschrieben, was sich auch auf ihre Zusammenarbeit mit Versicherern auswirkt.
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