Knackpunkt risikobasierte Prämie

Eine Versicherungspflicht für Hausbesitzer gegen Naturgefahren wäre aus juristischer Sicht ein erheblicher Eingriff. Ein solcher Schritt müsste gut begründet und die Ausgestaltung etwa im Hinblick auf die Prämienkalkulation angemessen sein, sagte Christoph Küppers von Hogan Lovells International LLP auf einer Veranstaltung in Berlin. Christian Otto vom Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung sprach über den Zusammenhang zwischen Erderwärmung und Extremwetterereignissen.

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1 Antwort »

  1. In Deutschland bauen Bundespolitik und Versicherungswirtschaft bisher auf die Einsicht der Kunden, sich selbst zu versichern. Eine Versicherungspflicht würde auf das Recht der Eigentümer auf Vertragsfreiheit verstoßen – wozu auch das Recht gehört, bestimmte Versicherungen nicht abzuschließen. Im deutschen Zivilrecht ist diese Vertragsfreiheit ein wichtiger, vom GG gestützter Rechtsgrundsatz. (via Linkedin)

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