Legal Eye – Die Rechtskolumne Nach längerem Warten hat sich der Bundesgerichtshof mit der weit verbreiteten Generalklausel in der Sachversicherung befasst. Die Klausel legt dem Versicherungsnehmer auf, alle gesetzlichen und behördlichen Sicherheitsvorschriften einzuhalten. Sie findet sich in tausenden gewerblichen und industriellen Sachversicherungsverträgen. Das Ergebnis, zu dem die Karlsruher Richter kamen, ist allerdings wenig befriedigend.
Dieser Beitrag ist nur für Premium-Abonnenten vom Versicherungsmonitor persönlich bestimmt. Das Weiterleiten der Inhalte – auch an Kollegen – ist nicht gestattet. Bitte bedenken Sie: Mit einer von uns nicht autorisierten Weitergabe brechen Sie nicht nur das Gesetz, sondern sehr wahrscheinlich auch Compliance-Vorschriften Ihres Unternehmens.
Diskutieren Sie mit
Kommentare sind unseren Abonnenten vorbehalten. Bitte melden Sie sich an oder erwerben Sie hier ein Abo