BGH urteilt zur Generalklausel in der Sachversicherung

 Legal Eye – Die Rechtskolumne  Nach längerem Warten hat sich der Bundesgerichtshof mit der weit verbreiteten Generalklausel in der Sachversicherung befasst. Die Klausel legt dem Versicherungsnehmer auf, alle gesetzlichen und behördlichen Sicherheitsvorschriften einzuhalten. Sie findet sich in tausenden gewerblichen und industriellen Sachversicherungsverträgen. Das Ergebnis, zu dem die Karlsruher Richter kamen, ist allerdings wenig befriedigend.

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