Legal Eye – Die Rechtskolumne Das Jahresende nähert sich mit raschen Schritten: Die Lebkuchen stapeln sich bereits in den Supermarktregalen und Fragen der Verjährung und deren Hemmung prägen vermehrt den anwaltlichen Alltag. Was nach Tagesgeschäft klingt, kann sich jedoch schnell zur Haftungsfalle entwickeln. Denn eine neue Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm zeigt, dass bei Güteanträgen besondere Sorgfalt geboten ist. Andernfalls drohen den Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherern unliebsame „Geschenke“ ihrer Versicherungsnehmer.
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