Legal Eye – Die Rechtskolumne In vielen Teilen Deutschlands haben die Herbstferien begonnen. Im Herbst passiert es aber schnell, dass eine Krankheit den Reiseantritt verhindert. Mit einer Reiserücktrittsversicherung wird die entgangene Urlaubsfreude zwar nicht ersetzt, aber wenigstens die Stornokosten werden erstattet. Für Versicherer beginnt in so einem Fall jedoch oft erst der Ärger.
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