Legal Eye – Die Rechtskolumne Die D&O-Versicherung bietet je nach Wording neben dem Schutz von Organmitgliedern auch Schutz für Personen, die als Arbeitnehmer anzusehen sind. Sie kommen in den Genuss des Arbeitnehmerhaftungsprivilegs. Welche Auswirkungen die Deckung unter der D&O-Versicherung auf die Haftungsprivilegierung der versicherten Personen hat, ist umstritten. Durch eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Zweibrücken hat die Thematik jüngst zusätzlich an Relevanz gewonnen.
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