DAV: Höchstrechnungszins soll bei 1,0 Prozent bleiben

Die Deutsche Aktuarvereinigung (DAV) empfiehlt, den Höchstrechnungszins für Neuverträge in der Lebensversicherung für das Jahr 2026 stabil bei 1,0 Prozent zu halten. 2025 wird der Zinssatz erstmals seit 1994 wieder angehoben, von zuletzt 0,25 Prozent. Der Versichererverband GDV begrüßt die Empfehlung. Der Höchstrechnungszins im Neugeschäft hat inzwischen jedoch nur noch marginale Bedeutung, weil die meisten Versicherer kaum noch klassische Lebensversicherungen verkaufen.

Weiterlesen:
Sie haben im Moment kein aktives Abo. Hier können Sie ein Abo abschließen.

Unseren Abo-Service erreichen Sie unter abo@versicherungsmonitor.de.

Dieser Beitrag ist nur für Premium-Abonnenten vom Versicherungsmonitor persönlich bestimmt. Das Weiterleiten der Inhalte – auch an Kollegen – ist nicht gestattet. Bitte bedenken Sie: Mit einer von uns nicht autorisierten Weitergabe brechen Sie nicht nur das Gesetz, sondern sehr wahrscheinlich auch Compliance-Vorschriften Ihres Unternehmens.

Diskutieren Sie mit