Beraterhaftung: Entscheidend ist der Auftrag

 Legal Eye – Die Rechtskolumne  Verursacht ein Anwalt oder Steuerberater einen Vermögensschaden, bringt die unrichtige Beratung häufig nicht nur Nachteile, sondern auch Vorteile mit sich, die im Rahmen eines Gesamtvermögensvergleichs schadenmindernd angerechnet werden müssen. Ein Blick in die Fallpraxis zeigt, dass immer dann Unsicherheit entsteht, wenn die Vorteile nicht dem Mandanten, sondern einem Dritten zugutekommen. Dabei sind bei konsequenter Anwendung der höchstrichterlichen Rechtsprechung trennscharfe Differenzierungen möglich.

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