Legal Eye – Die Rechtskolumne Verursacht ein Anwalt oder Steuerberater einen Vermögensschaden, bringt die unrichtige Beratung häufig nicht nur Nachteile, sondern auch Vorteile mit sich, die im Rahmen eines Gesamtvermögensvergleichs schadenmindernd angerechnet werden müssen. Ein Blick in die Fallpraxis zeigt, dass immer dann Unsicherheit entsteht, wenn die Vorteile nicht dem Mandanten, sondern einem Dritten zugutekommen. Dabei sind bei konsequenter Anwendung der höchstrichterlichen Rechtsprechung trennscharfe Differenzierungen möglich.
Dieser Beitrag ist nur für Premium-Abonnenten vom Versicherungsmonitor persönlich bestimmt. Das Weiterleiten der Inhalte – auch an Kollegen – ist nicht gestattet. Bitte bedenken Sie: Mit einer von uns nicht autorisierten Weitergabe brechen Sie nicht nur das Gesetz, sondern sehr wahrscheinlich auch Compliance-Vorschriften Ihres Unternehmens.
Diskutieren Sie mit
Kommentare sind unseren Abonnenten vorbehalten. Bitte melden Sie sich an oder erwerben Sie hier ein Abo