Die Debeka hat einen Prozess um Stornokosten bei Lebens- und Rentenversicherungen verloren. Der Versicherer räumt sich in Verträgen die Möglichkeit ein, bei vorzeitiger Vertragskündigung eine zusätzliche Stornogebühr zu erheben, deren Höhe von der Entwicklung am Kapitalmarkt abhängt. Die Verbraucherzentrale Hamburg hatte dagegen geklagt und vor Gericht Recht bekommen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Debeka wird wohl vor den Bundesgerichtshof ziehen.
Dieser Beitrag ist nur für Premium-Abonnenten vom Versicherungsmonitor persönlich bestimmt. Das Weiterleiten der Inhalte – auch an Kollegen – ist nicht gestattet. Bitte bedenken Sie: Mit einer von uns nicht autorisierten Weitergabe brechen Sie nicht nur das Gesetz, sondern sehr wahrscheinlich auch Compliance-Vorschriften Ihres Unternehmens.
Diskutieren Sie mit
Kommentare sind unseren Abonnenten vorbehalten. Bitte melden Sie sich an oder erwerben Sie hier ein Abo