Die Debeka hat einen Prozess um Stornokosten bei Lebens- und Rentenversicherungen verloren. Der Versicherer räumt sich in Verträgen die Möglichkeit ein, bei vorzeitiger Vertragskündigung eine zusätzliche Stornogebühr zu erheben, deren Höhe von der Entwicklung am Kapitalmarkt abhängt. Die Verbraucherzentrale Hamburg hatte dagegen geklagt und vor Gericht Recht bekommen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Debeka wird wohl vor den Bundesgerichtshof ziehen.
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