Arag fiebert EuGH-Verfahren entgegen

Die Arag blickt gespannt auf den 19. Dezember: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) befasst sich dann mit der Frage, ob das sogenannte Fremdbesitzverbot bei Anwaltskanzleien gegen Europarecht verstößt. Eine Entscheidung zugunsten des österreichischen Klägers, der sich an einer Münchener Kanzlei beteiligen wollte, wäre für den Rechtsschutzspezialisten von großer Bedeutung. Er fordert seit Längerem auch eine Liberalisierung der Rechtsberatung in Deutschland. 2025 will die Arag nach Finnland expandieren, kündigte Konzernchef Renko Dirksen (Bild links) an.

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