Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass das sogenannte Fremdbesitzverbot bei Anwaltskanzleien zulässig ist und nicht gegen Europarecht verstößt. Damit durchkreuzt das Gericht Pläne von Rechtsschutzversicherern wie Arag, hierzulande in die Rechtsberatung einzusteigen. In anderen Ländern berät die Arag ihre Kunden bereits außergerichtlich und vertritt sie teilweise auch vor Gericht. In Deutschland würde der Versicherer das auch gern machen.
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