Legal Eye – Die Rechtskolumne Während die Zahl der Schäden steigt, sind gerichtliche Entscheidungen zur Cyberversicherung weiterhin rar gesät. In Schleswig-Holstein hat sich nun erstmals ein Oberlandesgericht damit befasst, unter welchen Voraussetzungen eine Arglistanfechtung eines Cyberversicherungsvertrags in Betracht kommt. Dabei haben sich die Richter auch zu der Frage geäußert, welche Anforderungen an die Eindeutigkeit von Risikofragen des Versicherers zu stellen sind.
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Leider kaufen noch immer zu viele die Cyber-Versicherung nach der Prämienhöhe und nicht nach der Qualität des Wordings. Best interest ist nicht das billigste sondern das beste Produkt. (via Linkedin)