Eine Gruppe von Versicherern ist vor dem Bundesverfassungsgericht mit einer Beschwerde gegen die von der Ampel-Koalition beschlossene Wartefrist zwischen der Unterzeichnung eines Kreditvertrags und dem Abschluss einer Restschuldversicherung gescheitert. Die Verfassungsbeschwerde ist unzulässig, die Versicherer hätten zunächst den Rechtsweg vor den Fachgerichten beschreiten müssen.
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