Legal Eye – Die Rechtskolumne In der Auseinandersetzung mit tausenden Wirecard-Anlegern konnte EY einen wichtigen Etappensieg verbuchen: Das Bayerische Oberste Landesgericht entschied jüngst, dass die Voraussetzungen für Schadensersatzansprüche gegen die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft nicht im Musterverfahren zu klären seien. Ob die Entscheidung „hundertprozentig falsch“ ist, wie Musterklägeranwalt Peter Mattil verlautbarte, muss nun der Bundesgerichtshof klären. Sollten die Anleger auch dort Schiffbruch erleiden, würden Schadenersatzansprüche gegen EY in weite Ferne rücken. Schon jetzt zeigt das Verfahren, wie „Mammutverfahren“ in kapitalmarktrechtlichen Streitigkeiten die Justiz an die Grenzen bringen.
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