D&O: Wer bekommt die Versicherungssumme?

 Legal Eye – Die Rechtskolumne  Zu der Frage, wie Versicherungsleistungen aus einer D&O-Police auf mehrere Leistungsberechtigte verteilt werden, wenn die Versicherungssumme nicht für alle reicht, existiert keine gesetzliche Regelung. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat im vergangenen November entschieden, dass das Prioritätsprinzip („first come first served“) eine faire und sinnvolle Verteilung darstellt, wie sie die Literatur fordert. Die Entscheidung gibt den Versicherern mehr Rechtssicherheit bei der Verteilung von D&O-Versicherungsleistungen.

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