Die BaFin zieht bei den Versicherern die Daumenschrauben an, wenn es um die Bearbeitung von Leistungsanträgen geht. Die Finanzaufsicht drängt darauf, dass die Unternehmen die Anträge in der Regel innerhalb eines Monats abschließend bearbeiten. Gelingt den Unternehmen das ohne nachvollziehbare Gründe nicht, will die Behörde eingreifen. Im Fokus stehen vor allem die private Krankenversicherung und die Kfz-Versicherung.
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Massen- vs. Großschäden: Regulatorischer Fokus mit Lücken
Der regulatorische Druck der BaFin richtet sich derzeit vorrangig auf Massenschäden, etwa in der Kfz- oder der privaten Krankenversicherung, bei denen die Bearbeitung weitgehend vom Schreibtisch aus erfolgt oder auf externe Sachverständige zurückgegriffen wird. In diesen und allen anderen Fällen sind nicht nur Bearbeitungsfristen, sondern auch die fachliche Qualität der Regulierung entscheidend. Dennoch bleibt ein bedeutender Bereich bislang unbeachtet: Großschäden in der Sach- und Betriebsunterbrechungsversicherung(BU). Hier dauert die Abwicklung mitunter Jahre, was insbesondere bei unzureichenden oder gar ausbleibenden Vorauszahlungen zu existenzgefährdenden Situationen für Betroffene führen kann. Eine konsequente Ausweitung der aufsichtsrechtlichen Maßnahmen auf diese Schadensegmente wäre daher dringlich und im Sinne des Verbraucherschutzes wünschenswert.