Deckungszusage: Besser mit Vorbehalt

 Legal Eye – Die Rechtskolumne  Der Deckungszusage kommt im Verhältnis des Versicherers zu seinem Versicherungsnehmer zentrale Bedeutung zu. Mit seiner Deckungszusage gibt der Versicherer zu erkennen, dass er die Prüfung seiner Eintrittspflicht abgeschlossen hat und bereit ist, die vertraglich vereinbarten Versicherungsleistungen zu erbringen. Wenn ein Versicherer sich hinsichtlich seiner Eintrittspflicht noch nicht festgelegt hat, sollte er dies bei seiner Leistungsprüfung daher eindeutig zu erkennen geben.

Weiterlesen:
Sie haben im Moment kein aktives Abo. Hier können Sie ein Abo abschließen.

Unseren Abo-Service erreichen Sie unter abo@versicherungsmonitor.de.

Dieser Beitrag ist nur für Premium-Abonnenten vom Versicherungsmonitor persönlich bestimmt. Das Weiterleiten der Inhalte – auch an Kollegen – ist nicht gestattet. Bitte bedenken Sie: Mit einer von uns nicht autorisierten Weitergabe brechen Sie nicht nur das Gesetz, sondern sehr wahrscheinlich auch Compliance-Vorschriften Ihres Unternehmens.

Diskutieren Sie mit

WordPress Cookie-Hinweis von Real Cookie Banner