Legal Eye – Die Rechtskolumne Der Deckungszusage kommt im Verhältnis des Versicherers zu seinem Versicherungsnehmer zentrale Bedeutung zu. Mit seiner Deckungszusage gibt der Versicherer zu erkennen, dass er die Prüfung seiner Eintrittspflicht abgeschlossen hat und bereit ist, die vertraglich vereinbarten Versicherungsleistungen zu erbringen. Wenn ein Versicherer sich hinsichtlich seiner Eintrittspflicht noch nicht festgelegt hat, sollte er dies bei seiner Leistungsprüfung daher eindeutig zu erkennen geben.
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