Die Generali Leben darf im Internet nicht länger mit den Steuervorteilen der Rürup- oder Basisrente werben, ohne gleichzeitig auf die nachgelagerte Besteuerung bei Rentenbeginn hinzuweisen. Das hat das Landgericht München I in einem rechtskräftigen Urteil entschieden. Es gab einer Unterlassungsklage der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg gegen die Generali Deutschland AG voll statt. Die Verbraucherschützer werden der Branche in dieser Frage jetzt gezielt auf die Finger schauen, kündigte Finanzexperte Niels Nauhauser an.
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Genauso sollte man bei Riester Produkten darauf hinweisen müssen, dass es entweder Steuererleichterungen oder Zulagenförderung gibt und nicht beides gleichzeitig. Dies wird leider oft auch (aus Versehen 😉) nicht ganz deutlich… (via LinkedIn)
Prof. Dr. Matthias Wolf: Seit Mai 2021 wurde die Riester beerdigt. Vielen Frauen wurden die Zulagen weggenommen, nun liegt eine Unterdrückung vor, die die Kunden auffüllen sollen. (via LinkedIn)
Das Problem ist weniger die öffentliche Werbung, sondern die „Beratung“ der Vertreter. Meist steht dann im Beratungsprotokoll ein Hinweis den niemand liest.
#Aufzeichnungspflicht
was in der Anlageberatung Standart ist. (via Linkedin)