Generali muss Nachteile der Rürup-Rente nennen

Die Generali Leben darf im Internet nicht länger mit den Steuervorteilen der Rürup- oder Basisrente werben, ohne gleichzeitig auf die nachgelagerte Besteuerung bei Rentenbeginn hinzuweisen. Das hat das Landgericht München I in einem rechtskräftigen Urteil entschieden. Es gab einer Unterlassungsklage der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg gegen die Generali Deutschland AG voll statt. Die Verbraucherschützer werden der Branche in dieser Frage jetzt gezielt auf die Finger schauen, kündigte Finanzexperte Niels Nauhauser an.

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3 Antworten »

  1. Genauso sollte man bei Riester Produkten darauf hinweisen müssen, dass es entweder Steuererleichterungen oder Zulagenförderung gibt und nicht beides gleichzeitig. Dies wird leider oft auch (aus Versehen 😉) nicht ganz deutlich… (via LinkedIn)

  2. Anonymous Avatar

    Das Problem ist weniger die öffentliche Werbung, sondern die „Beratung“ der Vertreter. Meist steht dann im Beratungsprotokoll ein Hinweis den niemand liest.
    #Aufzeichnungspflicht
    was in der Anlageberatung Standart ist. (via Linkedin)

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