Ein Finanzausgleich zwischen der sozialen und der privaten Pflegeversicherung, wie ihn die Bund-Länder-AG zum „Zukunftspakt Pflege“ prüft, wäre nach Ansicht des Rechtswissenschaftlers Hanno Kube verfassungswidrig. In einem Gutachten im Auftrag des Verbands der privaten Krankenversicherung kommt Kube zu dem Schluss, dass der Finanzausgleich gegen die Grundrechte der Versicherten und gegen das Recht auf Berufsfreiheit der Versicherer verstoßen würde.
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