Die jüngsten Ausführungen des Bundesgerichtshofs zur haftungsrechtlichen Verantwortlichkeit des Aufsichtsrates geben Anlass, die Besonderheiten zu betrachten, die sich bei der versicherungstechnischen Behandlung von Aufsichtsratshaftungsfällen in der D&O-Versicherung zeigen, schreibt Sören Rettig, Geschäftsführer und COO des D&O-Spezialisten VOV. Schließlich besteht ein hohes Risiko, dass die Versicherungssumme einer Unternehmens-D&O nicht ausreicht – vor allem, wenn „jeder gegen jeden“ seine Rechte sichern will.
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