Ob die Versicherung von Geldbußen im Rahmen der D&O-Deckung erlaubt ist oder nicht, wird seit Langem kontrovers diskutiert. Für die D&O-Experten Daniel Kreienkamp von der Ergo und Daniel Messmer von der Swiss Re ist die Sache klar: Die Versicherung von Bußgeldern sollte nicht erfolgen – auch wenn bei den Kunden eine hohe Nachfrage danach besteht. Zurzeit wartet die Branche auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs.
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Niemand will Bußgeld für vorsätzliches Verhalten versichern, aber über Bußgeldversicherungslösungen für Fahrlässigkeit muss nachgedacht werden. In arbeitsteiligen Organisationen kommen Pflichtverstösse auch bei besten Compliance-Maßnahmen vor. (via LinkedIn)