Wegweisendes Urteil zugunsten der D&O-Versicherer im Greensill-Fall

Exklusiv

Das Oberlandesgericht Köln hat am Dienstag ein für die D&O-Versicherung wegweisendes Urteil gefällt. Im Prozess gegen einen der D&O-Versicherer der insolventen Greensill-Bank entschieden die Richter, dass die Gesellschaft den Vertrag anfechten durfte – trotz Klauseln, die eigentlich genau das verhindern sollten. Damit hat die D&O-Versicherer das Heros-Urteil des Bundesgerichtshofs von 2011 eingeholt. Die Entscheidung dürfte in den kommenden Wochen für viele Diskussionen im Markt sorgen.

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