Stornoabzug: BGH gibt Debeka größtenteils Recht

Im Streit zwischen der Verbraucherzentrale Hamburg und der Debeka um einen Stornoabzug in der Lebensversicherung hat der Bundesgerichtshof (BGH) in vielen Punkten dem Versicherer Recht gegeben. Die Richter halten den Abzug für korrekt beziffert und die Klausel für wirksam. Das letzte Wort ist aber noch nicht gesprochen.

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