Cyberversicherung: Wenn das KI-System selbst zum Cyberrisiko wird

Legal Eye – Die Rechtskolumne

Der Einsatz von KI-Agenten in produktiven IT-Umgebungen schafft neues Risikopotential, das von klassischen Cyberpolicen nicht immer vollständig erfasst wird, schreibt Dan Schilbach von der Kanzlei Clyde & Co. Versicherer und Makler sollten ihre Versicherungsbedingungen kritisch prüfen, um etwaige Deckungslücken oder Unklarheiten frühzeitig zu erkennen.

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1 Antwort »

  1. Da der Fokus strikt auf Cyber-Risiken im engeren Sinne liegt, stimme ich dem voll und ganz zu. Bevor jedoch die Grenzen zwischen Cyber-Schäden und anderen Schadensarten im Zusammenhang mit dem Einsatz von KI zu sehr verschwimmen (wie dies beispielsweise häufig bei „Fake-President“-Schäden der Fall ist), halte ich es für geboten, an dieser Stelle noch einmal ausdrücklich darauf hinzuweisen.

    Beispiele für nicht unter Cyberversicherung fallende Schäden sind „KI-Halluzinationen“, wie z. B. der Fall einer Schönheitsklinik, die sich als Chatbot-Betreiber für KI-Fehler verantworten musste (1. Link) oder ein Urteil des LG Hamburg zu falschen Behauptungen des KI-Bots „Grok“ von X (2. Link):
    Obwohl es sich bei diesen Beispielen derzeit noch um vergleichsweise kleine finanzielle Schäden handelt, sollten sich Versicherer, Vermittler und Versicherungseinkäufer der Tatsache bewusst sein, dass Cyberversicherungen eine ursachenzentrierte Versicherungssparte bilden, die sich in ihrer „Mechanik“ von den traditionellen wirkungszentrierten Versicherungsprodukten unterscheiden.

    Merke: Nicht alles was im Zusammenhang mit Computern schiefgehehen kann, ist automatisch ein Cyberschaden …

    1. Link: https://www.handelsblatt.com/technik/it-internet/halluzinationen-vor-gericht-urteile-chatbot-betreiber-voll-fuer-ki-fehler-verantwortlich/100225379.html

    2. Link: https://www.beck-aktuell.de/heute-im-recht/rechtsprechung/lg-hamburg-324o46125x-x-ki-bot-aussage-haftung-halluzination-unterlassung-2025-10-20

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