Im Zusammenhang mit dem Dieselskandal kommen auf Verkehrsrechtsschutzversicherer eventuell weitere Kosten zu. Wegen unklar formulierter Versicherungsbedingungen muss ein Versicherer für die Klage einer Kundin gegen einen Autohersteller aufkommen, die ein gebrauchtes Fahrzeug mit manipulativer Software erworben hat. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden.
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