Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Entscheidung des Kammergerichts bestätigt, dass eine Klausel für den Deckungsausschluss von Pandemien in einer Reiseversicherung des Anbieters BD24 Berlin Direkt Versicherung den Anforderungen entspricht. Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte die Klausel als zu unbestimmt kritisiert. In erster Instanz hatte das Berliner Landgericht der Klage 2023 Recht gegeben.
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