Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) sieht das Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Dresden kritisch, nach dem auf Courtagebasis arbeitende Makler nicht mehr mit ihrer Unabhängigkeit werben dürfen (Az. 14 U 1740/24). „Was wettbewerbsrechtlich bedenklich ist, muss vertriebs- und gewerberechtlich nicht falsch sein“, schreibt der Verband in einer Mitteilung. Er vertrete nach wie vor die Ansicht, dass...
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