Mit einer kleinen Änderung an einem Rundschreiben aus dem Jahr 2023 hat die Finanzaufsicht BaFin gerade die Personalplanung in der Führung so mancher Versicherer durcheinandergebracht. Die Behörde verlangt nun auch bei Versicherungsvereinen und öffentlichen Versicherern eine zweijährige Abkühlungszeit, bevor eine Vorstandschefin oder ein Chef an die Spitze des Aufsichtsrats rücken. Für Aktiengesellschaften gilt diese Frist bereits, denn das legt der Corporate Governance Kodex fest. Es ist richtig, dass die Behörde jetzt alle Versicherer gleich behandelt, schreibt Herbert Fromme.
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