M&A-Transaktionen – Ein Organhaftungsrisiko

Legal Eye – Die Rechtskolumne

Nach einem Zeitraum mit einem eher ruhigen M&A-Geschäft mehren sich Anzeichen für ein gesteigertes Interesse an Übernahmeaktivitäten. Dies gilt auch für die Versicherungswirtschaft. Übernahmen sind dabei in erster Linie eine Sache der Gesellschafter beziehungsweise der Investoren der Zielgesellschaft („Target“) und ihrer Verhandlungspartner. Doch auch für die beteiligten Geschäftsführungen, insbesondere auf Seiten des Targets, bestehen Risiken, erläutert Sören Rettig, Geschäftsführer und COO des D&O-Spezialisten VOV.

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