Die Aufarbeitung des Dieselskandals bei Volkswagen kommt nicht zur Ruhe. Wenige Monate nach den juristischen Nachbesserungsversuchen des Konzerns wirft das Oberlandesgericht (OLG) Celle neue Fragen auf: Der Haftungsvergleich mit dem ehemaligen Audi-Chef Rupert Stadler wurde für nichtig erklärt.
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