Bei der Absicherung von selbstständig tätigen privatversicherten Frauen nach einer Fehlgeburt lehnen die privaten Krankenversicherer (PKV) eine gesetzliche Leistungsausweitung in der Krankentagegeldversicherung ab. Sie halten Regelungen für nötig, die auf die Besonderheiten der Branche Rücksicht nehmen.
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