Allgemeine Geschäftsbedingungen für Stellenanzeigen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Stellenanzeigen auf Versicherungsmonitor.de

 

1. Anbieter und Allgemeine Bestimmungen

1.1 Für den zwischen der „Versicherungsmonitor GmbH“, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jan Kerbusk, Bismarckstraße 14-16, 50672 Köln (im Folgenden: Anbieter), und dem Kunden geschlossenen Vertrag über die Schaltung einer Stellenanzeige gelten die nachfolgenden Geschäftsbedingungen.

1.2 Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich zu.

 

2. Vertragsgegenstand und Vertragsschluss

2.1 Gegenstand des Vertrages ist die Veröffentlichung eines Stelleninserates auf der Homepage des Anbieters www.versicherungsmonitor.de sowie in dem elektronischen Newsletter des Anbieters.

2.2 Sofern nichts anderes vereinbart ist, kommt der Vertrag durch schriftliche Auftragsbestätigung des Anbieters oder durch Auftragsbestätigung in Textform (Brief, E-Mail, Fax) zustande.

 

3. Anzeigenplatzierung und Laufzeit

3.1 Die Stellenanzeige erscheint vier Wochen lang auf der Internetseite www.versicherungsmonitor.de auf einer untergeordneten Seite unter der Rubrik „Stellenmarkt“, welche von der Hauptseite aus anklickbar ist. Des Weiteren wird auf den Stellenmarkt im werktäglichen E-Mail Newsletter des Anbieters verwiesen.

3.2 Die räumliche Platzierung des Stelleninserats auf der Internetseite und im Newsletter richtet sich nach den vertraglichen Vereinbarungen.

3.3 Das Erscheinen des Stelleninserats auf der unter Ziff. 3.1 bezeichneten Webseite erfolgt durchgängig während der Vertragslaufzeit.

 

4. Inserat / Aufbau der Anzeigen

4.1 Das Inserat besteht aus einem Vorschautext und einem verlinkten PDF-Dokument oder einer verlinkten Landingpage.

4.2 Der Vorschautext besteht aus maximal 300 Zeichen inklusive Leerzeichen und einem Logo.

4.3 Von dem Vorschautext wird auf ein PDF-Dokument oder eine Landingpage verlinkt.

4.4 Das PDF-Dokument mit Detailinformationen ist vom Kunden zur Verfügung zu stellen. Multimedia-Features wie Ton oder Video sind nicht möglich. Das Logo ist vom Kunden zur Verfügung zu stellen. Es darf maximal 90×90 Pixel betragen, muss im Farbmodus RGB angelegt sein und muss eine Auflösung von 300dpi haben.

4.5 Der Kunde hat dem Anbieter alle notwendigen Unterlagen und Links per Datenfernübertragung zu übermitteln.

 

5. Verfügbarkeit der Webseite; Erkennbarkeit der Anzeige

5.1 Die Webseite ist grundsätzlich durchgängig verfügbar mit Ausnahme der Zeiten, in denen erforderliche routinemäßige oder außerplanmäßige Wartungsarbeiten stattfinden. Diese Wartungsarbeiten belaufen sich im Durchschnitt auf ca. 2 Stunden wöchentlich.

5.2 Der Anbieter übernimmt keine Gewährleistung für Fälle der Nichtverfügbarkeit, die außerhalb seines Verantwortungsbereichs liegen, insbesondere bei technischen oder sonstigen Problemen, die im Einflussbereich Dritter (z.B. Netzbetreiber) liegen oder im Falle höherer Gewalt.

5.3 Ein Minderungsrecht des Kunden hinsichtlich der vereinbarten Vergütung im Falle der Nichtverfügbarkeit über einen erheblichen Zeitraum bleibt indes unberührt (siehe Ziffer 13 und 14).

5.4 Der Anbieter kann nicht ausschließen und verhindern, dass Empfänger des E-Mail-Newsletters ihr E-Mail-Programm so einstellen, dass Bild- und Grafikdateien ausgeblendet werden. Er übernimmt insoweit keine Gewährleistung.

 

6. Rechtliche Anforderungen

6.1 Der Kunde gewährleistet, dass durch die von ihm zur Verfügung gestellte Stellenanzeige keine Rechte Dritter (insbesondere Persönlichkeits-, Urheber- oder sonstige gewerbliche Schutzrechte) verletzt werden oder gegen sonstige gesetzliche Bestimmungen verstoßen wird.

6.2 Der Kunde stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit Rechts-verletzungen durch die Stellenanzeige frei und verpflichtet sich, dem Anbieter alle in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten, Schäden und Aufwendungen zu ersetzen.

 

7. Zurückweisung, Entfernung

7.1 Der Anbieter behält sich das Recht vor, einen Vertrag über die Schaltung einer Stellenanzeige ohne Angaben von Gründen abzulehnen.

7.2 Nach Vertragsschluss ist der Anbieter berechtigt, die zur Verfügung gestellte Anzeige zurückzuweisen oder während der Platzierung ohne vorherige Rücksprache mit dem Kunden zu entfernen, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie gegen geltendes Recht verstößt oder Rechte Dritter beeinträchtigt oder verletzt, oder wenn die Platzierung der Stellenanzeige dem Anbieter aus sonstigen sachlichen Gründen unzumutbar ist.

Unzumutbar ist insbesondere die Schaltung von Stellenanzeigen, deren Inhalte jugendgefährdender Natur sind, rechtsradikale Inhalte aufweisen oder auf diese verweisen, technisch und/oder qualitativ erheblich unzureichend gestaltet oder in sonstiger Weise geeignet sind, das Vertrauen Dritter in den Anbieter erheblich zu beeinträchtigen.

7.3 Der Anbieter wird den Kunden umgehend über eine Entfernung informieren.

Der Kunde kann dem Anbieter eine andere Stellenanzeige zur Verfügung stellen, welche den vertraglichen Anforderungen entspricht. Dabei entstehende Verzögerungen gehen zu Lasten des Kunden.

7.4 Der Anbieter platziert das Stelleninserat erneut, wenn der Kunde dem Anbieter nachweist, dass der vertragsgemäße Zustand hergestellt oder der bestehende Zustand vertragsgemäß ist.

7.5 Die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung der Vergütung bleibt von der Vornahme von Handlungen nach Ziff. 7.1 unberührt.

 

8. Pflichten des Kunden

8.1 Der Kunde wird dem Anbieter das Anzeigenmaterial bis spätestens 5 Werktage vor dem vereinbarten Erscheinungsdatum zur Verfügung stellen.

8.2 Der Kunde wird den Anbieter unverzüglich informieren, wenn ihm Anhaltspunkte dafür bekannt werden, dass das von ihm zur Verfügung gestellte Anzeigenmaterial gegen geltendes Recht verstößt oder Rechte Dritter, gleich welcher Art, beeinträchtigt oder verletzt.

 

9. Rechteeinräumung

9.1 Der Kunde räumt dem Anbieter ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares, räumlich unbeschränktes, zeitlich auf die Laufzeit des Vertrags beschränktes sowie inhaltlich auf den Vertragszweck beschränktes Nutzungsrecht an dem übermittelten Anzeigenmaterial ein.

9.2 Die Rechtseinräumung beinhaltet insbesondere auch das Recht zur Speicherung, Vervielfältigung, Veröffentlichung, Digitalisierung sowie Bearbeitung des Anzeigenmaterials, soweit dies zur Durchführung des Vertrags notwendig ist.

 

10. Prüfung des Inserats durch den Kunden

Der Kunde wird das Stelleninserat nach seiner ersten Schaltung unverzüglich auf die Richtigkeit der Platzierung untersuchen und eventuelle Fehler dem Anbieter innerhalb von zwei Werktagen mitteilen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Anzeige als akzeptiert.

 

11. Vergütung; Aufrechnung

Die Vergütung für die Leistungen ergibt sich aus der Preisliste des Anbieters vorbehaltlich davon abweichender individueller Vereinbarungen. Die Preisliste ist auf der Internetseite des Anbieters abrufbar. Bei den Preisen handelt es sich um Netto-Preise. Zusätzlich fällt die gesetzlich gültige Mehrwertsteuer an.

Die Aufrechnung ist dem Kunden nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen erlaubt. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur geltend machen, wenn es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

 

12. Gewährleistung

12.1 Der Anbieter wird die Stelleanzeige während der Dauer dieses Vertrags vereinbarungsgemäß platzieren und die Webseite nach Maßgabe von Ziff. 5.1-5.3 verfügbar halten.

12.2 Bleibt die Leistung des Anbieters während der Dauer des Vertrages hinter den vertraglichen Vereinbarungen zurück, so ist der Kunde zu einer angemessenen Minderung der Vergütung berechtigt. Dies gilt nicht, soweit die Schlechtleistung unerheblich ist.

12.3 Das Recht des Kunden, Schadensersatz nach den gesetzlichen Vorschriften zu verlangen, bleibt von vorstehender Regelung unberührt.

 

13. Haftung

13.1 Der Anbieter haftet nur bei eigenem Verschulden sowie bei Verschulden seiner gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen gemäß den nachfolgenden Bestimmungen.

13.2 Für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig durch den Anbieter bzw. durch gesetzliche Vertreter, leitende Angestellte oder einfache Erfüllungsgehilfen des Anbieters herbeigeführt werden, sowie bei Arglist und im Fall von Personenschäden, haftet der Anbieter unbeschränkt.

13.3 Bei der leicht fahrlässigen Verletzung einer Pflicht, auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen durfte und deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht (Kardinalpflicht), ist die Ersatzpflicht begrenzt auf solche Schäden, mit deren Entstehung im Rahmen des vorliegenden Vertragsverhältnisses typischerweise gerechnet werden muss (vertragstypisch vorhersehbare Schäden). Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.

13.4 Der Anbieter haftet nicht für Schäden, welche durch Störungen an Telefonleitungen, Servern und sonstigen Einrichtungen entstehen, die nicht in seinem Verantwortungsbereich liegen.

13.5 Die Haftungsbeschränkungen nach Ziffer 14.1 bis 14.3 gelten nicht für Fälle zwingender Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz.

 

14. Laufzeit, Kündigung und Stornierung

14.1 Vertragsbeginn und Vertragsende ergeben sich aus den vertraglichen Vereinbarungen.

14.2 Jede Vertragspartei ist berechtigt, den Vertrag bei Vorliegen eines wichtigen Grunds fristlos zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere vor, wenn der Kunde zum wiederholten Mal mit der Zahlung der fälligen Vergütung in Verzug gerät.

14.3 Bei Stornierungen der Anzeigenbuchung bis 85 Tage vor Anzeigenstart berechnet der Anbieter keine Gebühren. Bei Stornierungen nach dem 85. Tag berechnet der Anbieter folgende Gebühren:
Bei Stornierungen 84 bis 56 Tage vor Anzeigenstart: 30 Prozent des Anzeigenwertes
Bei Stornierungen 55 bis 28 Tage vor Anzeigenstart: 50 Prozent des Anzeigenwertes
Bei Stornierungen 27 oder weniger Tage vor Anzeigenstart: 80 Prozent des Anzeigenwertes

 

15. Schlussbestimmungen

15.1 Auf den Vertrag findet deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.

15.2 Als Gerichtsstand wird für alle Streitigkeiten aus bzw. im Zusammenhang mit diesem Vertrag, soweit gesetzlich zulässig, Köln vereinbart.

15.3 Sollten einzelne Regelungen dieses Vertrags unwirksam oder nicht durchführbar sein, so wird der übrige Teil des Vertrags davon nicht berührt und bleibt, soweit dem mutmaßlichen Willen der Parteien entsprechend, wirksam und durchführbar. In diesem Fall tritt anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung eine Regelung, die dem bei Vereinbarung der jeweiligen Regelung vorhandenen Willen der Vertragsparteien am nächsten kommt. Dies gilt entsprechend für den Fall, dass dieser Vertrag Lücken enthalten sollte.