Aufsicht & Regeln rss

Versicherer müssen Regeln für KI einfordern

Die Versicherer müssen gemeinsam mit anderen Branchen mehr Druck bei der Einführung verbindlicher Rahmenbedingungen zum Einsatz von künstlicher Intelligenz (KI) machen. „Die Versicherer sollten Rechtssicherheit einfordern“, sagte Mareike Gehrmann von Taylor Wessing bei einer Veranstaltung der Anwaltskanzlei. Je nach Produkt, bei dem die künstliche Intelligenz eingesetzt werde, reiche der Rechtsrahmen schon jetzt nicht mehr aus, um Fragen nach Haftung und Verantwortlichkeit zu beantworten.

VZBV sieht „Extrarente“ durch Gutachten bestätigt

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) sieht sein Konzept für ein staatlich organisiertes Altersvorsorgeprodukt namens „Extrarente“ durch ein Gutachten zu vergleichbaren Modellen im Ausland bestätigt. Der Rechtswissenschaftler Markus Roth von der Philipps-Universität Marburg hat sich staatlich organisierte Standardprodukte in Schweden, Großbritannien und Kalifornien angesehen und daraus Empfehlungen für Deutschland abgeleitet. Eine automatische Einbeziehung von Arbeitnehmern ab einem bestimmten Einkommen verspricht demnach geringe Kosten und eine hohe Verbreitung.

Gefion in Polen unter Beschuss

Dem kleinen dänischen Versicherer Gefion droht Ärger auf dem polnischen Markt. Die in Kopenhagen registrierte Gesellschaft verkauft dort ohne eigene Niederlassung Kfz-Haftpflichtversicherungen zu Dumping-Preisen über einen lokalen Vermittler. Das geht offenbar zulasten der Kundenzufriedenheit im Schadenfall: Der polnische Versicherungsombudsmann berichtet von einer Klagewelle polnischer Verbraucher über die Schadenregulierung, die der US-Schadendienstleister Crawford für Gefion erledigt. Die anhaltenden Beschwerden haben dazu geführt, dass die Regierung Polens im Sommer ein Sondergesetz einführen will, das Sanktionen gegen ausländische Anbieter ermöglicht.

Ecclesia: Provisionsdeckel wirkt auch bei Sachpolicen

Kommt der Provisionsdeckel für Lebens- und Restschuldversicherungen so, wie es der Entwurf des Finanzministeriums vorsieht, würde er auch für Maklervergütungen in der Sachversicherung gelten. Zu diesem Schluss kommt der Versicherungsmakler Ecclesia in einer an das Ministerium adressierten Stellungnahme. Bei den geplanten Änderungen am Versicherungsaufsichtsgesetz seien bestimmte Regelungen beabsichtigt oder versehentlich so angeordnet und formuliert worden, dass sie für alle Versicherungssparten gelten – und damit auch für die Schadenversicherung, kritisieren Ecclesia-Holdingchef Tilman Kay und Syndikus Uwe Fleischer.

BdV hält Deckel-Entwurf für kontraproduktiv

Der Provisionsdeckel in der Lebens- und der Restschuldversicherung in seiner derzeit diskutierten Form könnte seine Wirkung verfehlen. Darauf weist der Bund der Versicherten (BdV) in seiner Stellungnahme zu dem Referentenentwurf hin, den das Finanzministerium Ende April 2019 veröffentlicht hat. Der Verein begrüßt eine Provisionsbegrenzung zwar grundsätzlich. BdV-Vorstandssprecher Axel Kleinlein befürchtet jedoch, dass damit weiterhin Exzesse im Vertrieb kapitalbildender Lebensversicherungen und sogar noch höhere Provisionen und Abschlusskosten möglich sind als bisher. Der BdV plädiert dafür, die Höhe von Provisionen nicht länger an der Beitragssumme auszurichten, sondern anhand der Höhe der Leistungen für den Kunden zu bemessen.

BaFin will Lebensversicherer schützen

Die BaFin will bei der Überprüfung von Solvency II verhindern, dass andere Länder höhere Kapitalanforderungen für deutsche Lebensversicherer durchsetzen. „Lebensversicherer können Schwankungen in der Kapitalanlage aussitzen“, sagte Frank Grund bei der Pressekonferenz der BaFin in Frankfurt. Das müsse sich bei den Kapitalanforderungen zeigen. Der Chef der Versicherungsaufsicht bei der BaFin sagte zum Verkauf der Generali Leben, er erwarte keine Welle von weiteren Run-off-Anträgen. Die Zahl der Pensionskassen, die intensiv beaufsichtigt werden, habe sich innerhalb eines Jahres von 45 auf 31 reduziert. Das bewertet er als Erfolg der Aufsicht.

Sparkassenversicherer wettern gegen Provisionsdeckel

Der Verband öffentlicher Versicherer übt in einer Stellungnahme zu dem Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums für einen Provisionsdeckel in der Lebens- und der Restschuldversicherung scharfe Kritik an dem derzeit diskutierten Modell einer Provisionsobergrenze. Der Verband fordert, dass die Provisionen nicht weniger als 4 Prozent betragen sollten – auch bei Restschuldversicherungen, die Banken oft zusammen mit Kreditverträgen verkaufen. Die ablehnende Haltung der öffentlichen Versicherer kommt nicht von ungefähr: Auch für die Sparkassen ist der Verkauf von Restschuldpolicen wegen der hohen Provisionen sehr lukrativ. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands sind auch die vom Gesetzgeber vorgesehenen 2,5 Prozent Provision noch zu viel. Er fordert weiterhin […]

Weit entfernt von der digitalen Revolution

Von Big Data kann zumindest in der privaten Kranken- und der Lebensversicherung noch keine Rede sein, meinen die deutschen Aktuare. Dafür seien die vorhandenen Datenmengen schlicht zu klein. Zwar sei der Einsatz künstlicher Intelligenz nicht zwingend an Big Data gebunden, aber vielen denkbaren Einsatzszenarien seien durch regulatorische und datenschutzrechtliche Vorgaben enge Grenzen gesetzt. „Ich sehe daher nicht, dass wir eine digitale Revolution erleben, eher eine Evolution“ sagte Ralf Korn, der stellvertretende Vorsitzende der Deutschen Gesellschaft für Versicherungs- und Finanzmathematik, bei einem Pressegespräch anlässlich der gemeinsamen Jahrestagung mit der Deutschen Aktuareinigung in Düsseldorf.

Guido Bader ist neuer DAV-Vorsitzender

 Leute – Aktuelle Personalien  Stuttgarter Leben-Vorstand Guido Bader ist neuer Chef der Deutschen Aktuarvereinigung (DAV). Er folgt auf Roland Weber von der Debeka, der dem Vorstand als „Past President“ weiterhin angehören wird. Auch die DAV-Schwesterorganisation Deutsche Gesellschaft für Versicherungs- und Finanzmathematik hat mit Henryk Zähle einen neuen Vorsitzenden gewählt. Zudem wird Roman Schwarze neuer IT-Vorstand beim Maklerpool BCA. Auch bei den Finanzdienstleistern des Mercedes-Benz-Konzerns gibt es Bewegung in den Vorständen.

Debeka muss Solvenzbericht für 2017 korrigieren

Auf Druck der Finanzaufsicht BaFin musste die Debeka Leben ihren Solvenzbericht für 2017 nachträglich abändern. Sie hatte darin angenommen, in einem Extremszenario mit Negativzinsen die Zinszusatzreserve (ZZR) mithilfe einer Rückversicherung weiter finanzieren zu können. Weil es den Vertrag noch nicht gibt, wollte die BaFin das nicht gelten lassen. Die Debeka musste ihren Bericht korrigieren – und kommt ohne Hilfsmaßnahmen 2017 nur noch auf eine Solvenzquote von 77,2 Prozent. Statt den Rückversicherungsvertrag anzunehmen, musste die Debeka mit der unrealistischen Annahme rechnen, sie könne unbegrenzt Eigenkapital aufnehmen. Inzwischen hat sich das Problem unter anderem durch die Änderung der ZZR-Rechenregeln erledigt.

Neue ZZR-Regeln zeigen Wirkung bei Solvenzquoten

Die deutschen Lebensversicherer hatten Ende 2018 eine durchschnittliche Solvenzquote von 491 Prozent. Das hat die Ratingagentur Assekurata in ihrer Analyse der aktuellen Solvency II-Berichte berechnet. Damit ist die Quote im Vergleich zum Vorjahr um 40 Prozentpunkte gestiegen. Das sei vor allem der neuen Korridor-Berechnungsmethode für die Zinszusatzreserve (ZZR) zu verdanken, schreibt Assekurata. Allerdings erreichen zwölf Anbieter ohne Übergangsmaßnahmen und Volatilitätsanpassung nicht die Mindestanforderung von 100 Prozent.

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