Archiv ‘Dieselskandal’

Unternehmen bestrafen – Manager treffen?

 The Long View – Der Hintergrund  Mit dem Entwurf eines Verbandssanktionengesetzes will das Bundesjustizministerium Unternehmen für Straftaten ihrer Angestellten zur Rechenschaft ziehen. Bußgelder von bis zu zehn Prozent des Jahresumsatzes sollen künftig möglich sein. Da die Möglichkeit, Entscheidungsträger dafür in Regress zu nehmen, nicht ausgeschlossen ist, kommen neue Haftungsrisiken auf Manager und ihre D&O-Versicherer zu.

Rechtsschutz: Sparte ohne Rückversicherungsbedarf?

 Meinung am Mittwoch  Die Nachfrage nach Rückversicherungsschutz war in der Rechtschutzversicherung in der Vergangenheit nicht sehr hoch. Das könnte sich ändern. Denn auch hier gibt es das Risiko von Kumulschäden, etwa durch Klagewellen. Das zeigt der Dieselskandal. Durch die Einführung der Musterfeststellungsklage könnte sich das noch verschärfen. Ein Hindernis ist bislang, dass es in der Branche noch keine allgemeingültige Definition gibt, wann einzelne Schäden als ein Ereignis gewertet werden und wann nicht.

AGCS: Risiko für Produktrückrufe steigt

Das Risiko für Produktrückrufe nimmt zu, warnt der Industrieversicherer AGCS. Grund sind eine strengere Regulierung, gestiegene Verbraucheransprüche und genauere Testverfahren. Insbesondere die Kfz-Branche und die Lebensmittel- und Getränkeindustrie stehen im Fokus, heißt es in einem aktuellen Report. Die beiden Bereiche sind für einen Großteil des Schäden bei AGCS in der Produktrückrufversicherung in den vergangenen fünf Jahren verantwortlich.

Musterfeststellungsklage wird Wahlkampfthema

 Legal Eye – Die Rechtskolumne  Die Diskussionen um die Einführung einer Musterfeststellungsklage gehen in die nächste Runde. Nachdem der nicht veröffentlichte Referentenentwurf aus dem Dezember 2016 angesichts erheblicher Widerstände aus den Reihen von CDU/CSU vom Tisch zu sein schien, hat der Bundesjustizminister ‎Heiko Maas (SPD) pünktlich zum Wahlkampfbeginn einen Diskussionsentwurf veröffentlicht. Dieser Entwurf entspricht in weiten Teilen dem früheren Referentenentwurf. In dieser Legislaturperiode wird es wohl nicht mehr zur Einführung der Musterfeststellungsklage kommen. Nach der Bundestagswahl dürfte es aber nur noch eine Frage der Zeit sein, bis ein Instrument für Verbraucher zur kollektiven Rechtsdurchsetzung geschaffen wird.

Vor der Wahl ist nach der Wahl

 Meinung am Mittwoch  Am 24. September steht in Deutschland die Bundestagswahl an. Alles deutet auf eine vierte Amtszeit für Kanzlerin Angela Merkel hin. Das mag dem einen oder anderen vielleicht langweilig erscheinen, doch diese Ruhe ist bitter nötig, um tiefgreifende Veränderungen einleiten zu können. Auch bei den politischen Rahmenbedingungen für die Versicherungswirtschaft gibt es Handlungsbedarf. So würde eine zusätzliche Versicherungspflicht für Naturgefahren Sinn machen.

Musterklage gegen VW

Die rund 170 anhängigen Schadenersatzklagen von VW-Aktionären wegen des Dieselskandals werden in einem Musterverfahren vor dem Oberlandesgericht Braunschweig entschieden. Das macht die Klagen für Anleger einfacher, könnte aber auch weitere VW-Aktionäre mit Rechtsschutzpolice zum Gang vor Gericht motivieren. Der Versicherer Arag geht allerdings davon aus, dass die meisten betroffenen Anleger bereits Klage eingereicht haben. Darüber hinaus können Versicherer selbst von dem Musterverfahren profitieren, sofern sie zu den klagenden Anlegern gehören. Die Aktionäre werfen VW vor, zu spät über die finanziellen Folgen des Skandals informiert zu haben.

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