Die EU-Richtlinie mit dem kryptischen Namen NIS2 hat es in sich. Sie weitet die Anforderungen an die Cybersicherheit stark aus. Nicht mehr nur kritische Infrastrukturen wie Energieversorger oder Krankenhäuser werden erfasst. Die Richtlinie gilt für bis zu 30.000 deutsche Unternehmen. Die Geschäftsführung betroffener Firmen muss bei mangelnder Cybersicherheit künftig persönlich haften. Experten schlagen Alarm.
Archiv ‘EU-Richtlinie’
Kabinett bringt NIS2-Umsetzung auf den Weg
Nach einiger Verzögerung wegen des verfrühten Aus der Ampel hat die neue Bundesregierung jetzt einen Entwurf für das IT-Sicherheitsgesetz vorgelegt. Es ist die Umsetzung der europäischen Richtlinie zur Netzwerk- und Informationssicherheit (NIS2). Dem geplanten Gesetz nach werden deutlich mehr Unternehmen erhöhten Cybersicherheitsstandards entsprechen müssen. In der Assekuranz beobachten besonders D&O-Versicherer diesen Vorgang ganz genau.
GDV gegen Kfz-Gesetzentwurf
Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung einer Kfz-Richtlinie der Europäischen Union sorgt für Protest beim Gesamtverband der Versicherer (GDV). Die vorgesehene Versicherungspflicht für Fahrzeuge mit einer Geschwindigkeit von bis zu 20 Kilometer pro Stunde wird den Schutz verteuern, kritisiert der Verband. Bislang seien Aufsitzrasenmäher oder Gabelstapler meist problemlos pauschal über allgemeine Haftpflichtdeckungen mitversicherbar. Die Änderung könnte bereits Ende 2023 greifen.
Das Hinweisgeberschutzgesetz kommt
Legal Eye – Die Rechtskolumne Nach monatelangem Tauziehen haben der Bundestag und der Bundesrat kürzlich das Hinweisgeberschutzgesetz verabschiedet. Die Regelungen, insbesondere die Pflicht zur Einrichtung interner Meldestellen, sollen bereits ab dem 25. Juni 2023 gelten. Versicherer sollten dies zum Anlass nehmen, das eigene Meldesystem (nochmals) auf den Prüfstand zu stellen. Daneben wird das Hinweisgeberschutzgesetz vor allem für die Schadenspraxis von Vertrauensschaden- und D&O-Versicherern relevant.
Neue Vorschläge für Pauschalreisen-Absicherung
Der Bundesrat hat sich am Freitag mit der Absicherung von Pauschalreisen bei Insolvenz des Reiseveranstalters beschäftigt. Hamburg und Bremen wollen die Bundesregierung dazu auffordern, zwei Modelle zu prüfen. Der eine Vorschlag sieht die Schaffung eines gemeinsamen Fonds der Reisebranche vor, der andere läuft auf einen Wegfall der aktuellen Haftungsobergrenze von 110 Mio. Euro hinaus. Die Länder reagieren damit auf die Thomas Cook-Pleite, bei der die Summe nicht zur Deckung der Ansprüche ausreicht.
Macht Whistleblowing Unternehmen besser?
Legal Eye – Die Rechtskolumne Die EU plant eine Richtlinie mit Mindeststandards für Hinweisgeber in Unternehmen, die Missstände und Rechtsverstöße aufdecken. Sie soll verhindern, dass die sogenannten Whistleblower mit Repressalien belegt werden. Zudem soll die Richtlinie die Hinweisgebersysteme in den einzelnen europäischen Staaten vereinheitlichen. Funktioniert das angedachte System, könnten sich in Zukunft größere Skandale durch frühzeitige Entdeckung beziehungsweise Verhinderung vermeiden lassen. Davon könnten D&O- und Produkthaftpflichtversicherer in Form einer geringeren Schadenbelastung profitieren. Ob das wirklich so kommen wird, darf aber bezweifelt werden.
Kreditversicherer fürchten steigende Schäden
Eine geplante EU-Richtlinie, die Unternehmen in Schieflage die Restrukturierung erleichtern soll, könnte sich für Kreditversicherer als stark nachteilig erweisen. Kommt sie in ihrer jetzigen Form, würde sie Lieferanten zwingen, Abnehmer, die kurz vor der Insolvenz stehen, bis zu ein Jahr weiter zu beliefern. Geht das Unternehmen trotzdem Pleite, würden die Lieferanten und ihre Versicherer auf hohen Forderungen sitzen bleiben. Die Kreditversicherer fordern Änderungen an der Richtlinie. Das Jahr 2017 ist für die Gesellschaften soweit gut verlaufen, sagte Thomas Langen, Vorsitzender der Kommission Kreditversicherung im Versichererverband GDV. Für die Zukunft sieht er aber zahlreiche Unsicherheiten.
CSR – auch ein Thema für Versicherer
Legal Eye – Die Rechtskolumne Die EU zielt mit der Richtlinie 2014/95/EU zur Corporate Social Responsibility (CSR) vom 22. Oktober 2014 auf die Stärkung des Verantwortungsbewusstseins der großen Unternehmen für die Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeit auf die Gesellschaft ab. Größere Firmen von öffentlichem Interesse, zu denen auch die meisten Versicherer gehören, sollen unter anderem eine jährliche Erklärung zu Umwelt-, Arbeitnehmer- und Sozialbelangen, Achtung der Menschenrechte und zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung abgeben. Der deutsche Gesetzgeber steht mit der Umsetzung der Richtlinie in deutsches Recht kurz vor dem Abschluss. Deshalb wird es Zeit, ein Augenmerk auf die neuen Bestimmungen zu […]







