Der vom Bundestag beschlossene Gesetzentwurf zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts markiert das Ende des sogenannten ewigen Widerrufsrechts bei Verträgen, die im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen werden. Auch wenn keine kurzfristige Entlastung der Lebensversicherer in Bezug auf Altverträge zu erwarten ist, entfaltet die Reform strukturelle Wirkung – etwa mehr Klarheit in der Rückstellungspraxis, schreibt Anna-Catharina von Girsewald von der Kanzlei Oppenhoff & Partner.
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Kleinlein: „Massiver Eingriff in Verbraucherrechte“
Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht Änderungen des Versicherungsvertragsgesetzes im Hinblick vor allem auf das Widerrufsrecht vor. So ist ein Wegfall des sogenannten ewigen Widerrufsrechts geplant, das vor allem die Lebensversicherer immer wieder beschäftigt. Versicherungsexperte Axel Kleinlein kritisiert, dass das Umsetzungsgesetz die EU-Vorgabe auch auf den stationären Vertrieb ausweitet. Gegen andere Regelungen des Entwurfs protestiert er ebenfalls scharf.
Hirsch: Musterfeststellungsklage nachbessern
Der Versicherungsombudsmann hat es zunehmend mit Massenbeschwerden zu tun, bei denen Anwälte Kunden im Internet anwerben. Es geht etwa um Forderungen gegen VW im Zuge des Dieselskandals. Dafür wird dann die Rechtsschutzversicherung der Betroffenen in Anspruch genommen – und der Ombudsmann hinzugezogen, wenn sie nicht leistet. In diesem Zusammenhang fordert Schlichter Günter Hirsch eine Nachbesserung am Gesetzesentwurf für die Musterfeststellungsklage. 2017 registrierte die Schlichtungsstelle mehr Beschwerden. Der Schwerpunkt lag erneut auf Rechtsschutz- und Lebensversicherung.



