Schlagwort-Archiv für ‘Innenhaftung’

BGH: Auch Ex-Geschäftsführer von „Schwindelunternehmen“ haftbar

Legal Eye – Die Rechtskolumne

Außenhaftungsansprüche treffen Manager meist erst, wenn die Gesellschaft als Anspruchsgegner ausfällt, etwa wegen Insolvenz. Der Geschäftsführer eines „Schwindelunternehmens“ haftet für neue Gläubigerschäden auch dann, wenn der zum Schaden führende Anlagevertrag erst nach seinem Ausscheiden geschlossen, aber schon während seiner Tätigkeit angebahnt wurde, schreibt Jörg Heilmann von der Kanzlei Segger.

Zeitreise: Converium, Provinzial, D&O, Arag

 Vor 20 Jahren  Im Juli 2004 sorgte der Rückversicherer Converium mit einem heftigen Gewinneinbruch für Nervosität in der Rückversicherungsbranche. Grund für die Probleme waren hohe Nachreservierungen. Bei der Provinzial in Kiel, die nach schweren Verlusten mit der Westfälischen Provinzial in Münster fusionieren wollte, gab es Krach im Vorstand. Die Zahl der D&O-Schäden stieg, und die Arag kündigte an, sich von streitsüchtigen Kunden trennen zu wollen.

Was das Lieferkettengesetz für die Versicherer bedeutet

Das kürzlich verabschiedete Lieferkettengesetz gehört zu den umstrittensten Gesetzesvorhaben und hat weitreichende Folgen. Auch auf dem diesjährigen „Financial Lines Day“ der Kanzlei Clyde & Co gehörte es zu den dominierenden Themen. Die Clyde-Experten Henning Schaloske und Isabelle Kilian gaben einen Überblick darüber, inwiefern das neue Gesetz mit Blick auf Bußgelder oder andere Kosten die sogenannte Innenhaftung zu einem wichtigen Thema für die D&O-Versicherung macht. Es bleibe spannend zu sehen, welche Auswirkungen die mit dem Lieferkettengesetz verbundenen Risiken auf das Underwriting und die Vertragsbedingungen haben werden, so das Fazit.

Neues Urteil des BGH zur D&O-Versicherung

 Legal Eye – Die Rechtskolumne  Für viel Wirbel hatten im April 2016 zwei Urteile des Bundesgerichtshofs (BGH) zur Abtretung eines vermeintlichen Freistellungsanspruchs eines Managers gegen den D&O-Versicherer sowie zur Ernstlichkeit einer Inanspruchnahme gesorgt. Ein Jahr später hat der BGH erneut über einen Fall zur D&O-Versicherung entschieden. Diesmal geht es um die Frage, ob sich ein D&O-Versicherer in einem Innenhaftungsfall auf eine Klausel berufen kann, wonach der Versicherungsschutz nur durch die versicherten Personen geltend gemacht werden kann.

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