Der Vermittlerverband AfW hat ein BGH-Urteil gegen die AOK Nordost erstritten: Demnach müssen sich gesetzliche Krankenversicherer als Vermittler registrieren, wenn sie private Krankenzusatzpolicen verkaufen.
Der Vermittlerverband AfW hat ein BGH-Urteil gegen die AOK Nordost erstritten: Demnach müssen sich gesetzliche Krankenversicherer als Vermittler registrieren, wenn sie private Krankenzusatzpolicen verkaufen.