Legal Eye – Die Rechtskolumne Die D&O-Versicherung soll Führungskräfte vor Schadensersatzansprüchen schützen, die aus eigenen Pflichtverletzungen resultieren. Kern des Versicherungsschutzes ist wie bei jeder Haftpflichtversicherung die Abwehr unbegründeter Schadensersatzansprüche und die Freistellung von begründeten Ansprüchen. Seit mehreren Jahren ist ein Trend zu immer neuen Deckungserweiterungen zu beobachten. Einige dieser Zusatzbausteine versprechen den Firmen auch dann Versicherungsschutz, wenn die Führungskräfte gar nicht gegenüber dem eigenen Unternehmen haften müssen. Solche Eigenschadendeckungen sind kritisch und laufen dem Grundkonzept der D&O-Versicherung zuwider.
Archiv ‘Managerhaftpflichtversicherung’
Neues Urteil des BGH zur D&O-Versicherung
Legal Eye – Die Rechtskolumne Für viel Wirbel hatten im April 2016 zwei Urteile des Bundesgerichtshofs (BGH) zur Abtretung eines vermeintlichen Freistellungsanspruchs eines Managers gegen den D&O-Versicherer sowie zur Ernstlichkeit einer Inanspruchnahme gesorgt. Ein Jahr später hat der BGH erneut über einen Fall zur D&O-Versicherung entschieden. Diesmal geht es um die Frage, ob sich ein D&O-Versicherer in einem Innenhaftungsfall auf eine Klausel berufen kann, wonach der Versicherungsschutz nur durch die versicherten Personen geltend gemacht werden kann.
USA: Neue Spielregeln für den D&O-Schutz
Legal Eye – Die Rechtskolumne Die Klage des US-Justizministeriums gegen Volkswagen hat eine bisher in Deutschland kaum bemerkte Verschärfung der Regeln bei Fehlverhalten von Managern in den Blickpunkt gerückt. Die sogenannte Yates-Richtlinie erfordert eine Anpassung der D&O-Deckung. Das gilt auch für deutsche Manager, die in den USA tätig sind.
D&O-Schadenregulierung und Prozessfinanzierung
Legal Eye – Die Rechtskolumne D&O-Versicherer konzentrieren sich immer mehr auf die Abwehr von Ansprüchen als auf den Schadenausgleich. Da vielen Unternehmen der lange Atem fehlt, um ihre Ansprüche vor Gericht durchzusetzen, geht diese Strategie oft auf. Aufsichtsrat und Gesellschafter eines geschädigten Unternehmens sollten daher die Möglichkeit prüfen, einen Prozessfinanzierer einzuschalten. Die Finanzierer übernehmen gegen eine Erfolgsbeteiligung die Prozesskosten. Da sie sich nur für Rechtsstreitigkeiten mit hohen Erfolgsaussichten interessieren, können Unternehmen durch ihre Einschaltung ein klares Signal an den D&O-Versicherer senden.
D&O-Versicherung: Ohne Qualität nicht lebensfähig
Legal Eye – die Rechtskolumne: Kaum ein anderes Thema in der Versicherungswirtschaft polarisiert stärker als die D&O-Versicherung. Alle Marktteilnehmer scheinen in der einen oder anderen Weise unzufrieden mit der gegenwärtigen Form der Managerhaftpflichtversicherung zu sein. Um das Produkt markttauglich zu halten, müssen Versicherer, Kunden und ihre Berater es reformieren.
Cyber wird zum D&O-Risiko
Vorstände müssen dafür sorgen, dass ihr Unternehmen bestmöglich vor Cyber-Risiken geschützt ist und über einen Notfallplan verfügt. Machen sie das nicht, könnte das als Pflichtverletzung ausgelegt werden – ein Fall für die D&O-Versicherung.
Insolvenzverwalter als Verkaufshelfer
Herbert Frommes Kolumne: Jahrzehntelang bemühten sich die D&O-Versicherer um kleinere und mittlere Unternehmen – mit mäßigem Erfolg. Zu teuer, nicht nötig, Geldschneiderei der Versicherer, winkten Inhaber und Geschäftsführer von GmbHs ab. Jetzt sorgt ausgerechnet das Verhalten der Insolvenzverwalter für einen Sinneswandel. Das bringt den Versicherern auf jeden Fall mehr Volumen. Ob auch mehr Gewinn dabei rausspringt, muss sich noch zeigen.




