Archiv ‘Oberlandesgericht Köln’

Beweislastumkehr auch in der D&O-Direktklage

 Legal Eye – Die Rechtskolumne  In Organhaftungsprozessen liegt die Beweislast bei den Vorstandsmitgliedern, wenn streitig ist, ob sie die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters angewandt haben. Seit jeher umstritten ist, ob das auch dann gilt, wenn das Organmitglied seinen Deckungsanspruch an die Gesellschaft abtritt und diese anschließend im Wege eines Direktprozesses unmittelbar gegen den D&O-Versicherer vorgeht. Das Oberlandesgericht Köln hat das kürzlich bejaht. Die Entscheidung gibt der Rechtspraxis wichtige Orientierung. … Lesen Sie mehr ›

PKV-Beitragsanpassungen verständlicher erklären

Die Ratingagentur Assekurata sieht die privaten Krankenversicherer (PKV) in der Pflicht, ihren Kunden die Beitragsanpassungen in der Vollversicherung besser zu erklären. Viele Versicherte seien unzufrieden mit der Verständlichkeit der von den Unternehmen gelieferten Begründungen, berichtet Senior-Analyst Gehard Reichl mit Blick auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Köln. Auch wenn dessen Entscheidung beim Bundesgerichtshof Bestand hat, dass eine Beitragserhöhung der Axa wegen unzureichender Begründung rückabgewickelt werden muss, könnte die Freude der Kunden von kurzer Dauer sein, warnt Reichl. … Lesen Sie mehr ›

Vorweggenommene Deckungsklage: BGH erteilt Absage

 Legal Eye – Die Rechtskolumne  Stellt ein Dritter einen Haftungsanspruch gegen einen Versicherungsnehmer, muss der Haftpflichtversicherer sich entscheiden, ob er ihn anerkennt und den Schaden zahlt oder versucht, ihn abzuwehren, weil er ihn für unbegründet hält. Entscheidet er sich für die Abwehr und verhält sich ansonsten vertragskonform, hat er seine Schuldigkeit zunächst getan. Der Kunde kann nicht verlangen, dass der Versicherer bereits dann schon Aussagen über eine mögliche Deckung für den Fall trifft, das die Abwehr des Haftungsanspruchs nicht gelingt. Das haben zwei aktuelle Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGH) gezeigt. … Lesen Sie mehr ›

Gericht haut HDI auf die Finger

Der Versicherer HDI Lebensversicherung darf Kunden beim Abschluss einer Lebensversicherung nicht doppelt Abschlusskosten berechnen. Das hat das Oberlandesgericht Köln entschieden. Geklagt hatten der Bund der Versicherten und die Verbraucherzentrale Hamburg. Es ist das zweite Mal im Rechtsstreit der Parteien, dass ein Gericht zugunsten der Verbraucherschützer entscheidet. Im Juli hatte HDI bereits 43 Klauseln in seinen Riester-Verträgen zurücknehmen müssen. Nicht nur HDI ist von dem aktuellen Urteil betroffen. Die Verbraucherschützer rechnen damit, dass Versicherte bald auch von anderen Lebensversicherern zu hoch angesetzte Abschlusskosten zurückfordern können. … Lesen Sie mehr ›