Das Bundesinnenministerium hat einen Referentenentwurf für ein IT-Sicherheitsgesetz 2.0 in die Ressortabstimmung gegeben. Es sieht unter anderem eine Erhöhung der Belegschaft und des Budgets des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) vor. Außerdem soll die Meldepflicht bei IT-Sicherheitsvorfällen auf weitere Bereiche ausgedehnt werden, darunter Rüstungsfirmen, Medienhäuser und bestimmte börsennotierte Unternehmen. Zudem sollen Verbraucher von einem Sicherheitskennzeichen für IT-Produkte profitieren. Vom 2015 verabschiedeten Vorgängergesetz hatten sich die Versicherer einen Nachfrageschub bei Cyberdeckungen erhofft.
Archiv ‘Referentenentwurf’
CDU/CSU gegen Deckel in der Lebensversicherung
Fachpolitiker von CDU/CSU wenden sich gegen den Referentenentwurf für einen Provisionsdeckel in der Lebensversicherung, einer Obergrenze in der Restschuldversicherung stehen sie dagegen offen gegenüber. Das zeigt eine Stellungnahme des Arbeitskreises Finanzen, der an das Kanzleramt und das Wirtschaftsministerium verschickt wurde. Die Gruppe sieht in der Lebensversicherung keinen Regelungsbedarf und warnt vor hohen Kosten gerade für kleinere Gesellschaften. Neue Vermittler sehen sie durch die vorgesehene Regelung benachteiligt. Denn nur bereits etablierte Firmen könnten die geforderte Beratungsqualität nachweisen und damit vier statt 2,5 Prozent Provision einstreichen.
Musterfeststellungsklage – mit zehn Euro sind Sie dabei
Legal Eye – Die Rechtskolumne Die VW-Abgasaffäre hat die Diskussion in Deutschland über die Einführung von Sammelklagen für Verbraucher weiter vorangetrieben. Das Bundesjustizministerium hat reagiert und einen bislang nicht veröffentlichten Referentenentwurf zur Einführung einer Musterfeststellungsklage vorgelegt. Durch die neuen Vorschriften soll eine kollektive Klagemöglichkeit nach dem Vorbild von Musterverfahren in kapitalmarktrechtlichen Streitigkeiten eröffnet werden. Klagebefugt sollen Verbraucherverbände, Industrie- und Handelskammern sowie Handwerkskammern sein. Betroffene Verbraucher können ihre Ansprüche gegen eine Gebühr von zehn Euro in einem Klageregister anmelden. Massenklagen wie in den USA wird es aber auch mit den geplanten neuen Möglichkeiten des kollektiven Rechtsschutzes nicht geben.
IDD-Gesetz passiert Kabinett
Das IDD-Umsetzungsgesetz hat am Mittwoch das Bundeskabinett passiert – offenbar ohne wesentliche Änderungen. Eine Sprecherin des Bundeswirtschaftsministeriums bestätigte, dass es bei der umstrittenen Verankerung des Provisionsabgabeverbots geblieben ist. Auch am von Maklern heftig kritisierten Honorarverbot hat es wohl keine Änderungen gegeben. Die Weiterbildungsvorgaben wiederum machen den öffentlichen Versicherern und Sparkassen Sorgen. Nachtrag vom 19. Januar, 11.50 Uhr: Beim Honorarverbot hat es doch Änderungen gegeben, teilt der Maklerverband VDVM mit.



