Archiv ‘Sammelklage’

Mit heißer Nadel gestrickt

 Legal Eye – Die Rechtskolumne  CDU/CSU und SPD haben im Koalitionsvertrag den Willen bekräftigt, Massenklagen wie es sie in anderen Ländern bereits gibt, auch in Deutschland zu ermöglichen. Die Passagen zur sogenannten Musterfeststellungsklage werfen aber mehr Fragen auf als sie beantworten, das geplante Verfahren bleibt rätselhaft. Nötig ist das Instrument einer Sammelklage nicht, schon allein weil individuelle Schadensersatzansprüche dadurch keinesfalls abschließend geklärt werden können. … Lesen Sie mehr ›

Musterfeststellungsklage wird Wahlkampfthema

 Legal Eye – Die Rechtskolumne  Die Diskussionen um die Einführung einer Musterfeststellungsklage gehen in die nächste Runde. Nachdem der nicht veröffentlichte Referentenentwurf aus dem Dezember 2016 angesichts erheblicher Widerstände aus den Reihen von CDU/CSU vom Tisch zu sein schien, hat der Bundesjustizminister ‎Heiko Maas (SPD) pünktlich zum Wahlkampfbeginn einen Diskussionsentwurf veröffentlicht. Dieser Entwurf entspricht in weiten Teilen dem früheren Referentenentwurf. In dieser Legislaturperiode wird es wohl nicht mehr zur Einführung der Musterfeststellungsklage kommen. Nach der Bundestagswahl dürfte es aber nur noch eine Frage der Zeit sein, bis ein Instrument für Verbraucher zur kollektiven Rechtsdurchsetzung geschaffen wird. … Lesen Sie mehr ›

Musterfeststellungsklage – mit zehn Euro sind Sie dabei

 Legal Eye – Die Rechtskolumne  Die VW-Abgasaffäre hat die Diskussion in Deutschland über die Einführung von Sammelklagen für Verbraucher weiter vorangetrieben. Das Bundesjustizministerium hat reagiert und einen bislang nicht veröffentlichten Referentenentwurf zur Einführung einer Musterfeststellungsklage vorgelegt. Durch die neuen Vorschriften soll eine kollektive Klagemöglichkeit nach dem Vorbild von Musterverfahren in kapitalmarktrechtlichen Streitigkeiten eröffnet werden. Klagebefugt sollen Verbraucherverbände, Industrie- und Handelskammern sowie Handwerkskammern sein. Betroffene Verbraucher können ihre Ansprüche gegen eine Gebühr von zehn Euro in einem Klageregister anmelden. Massenklagen wie in den USA wird es aber auch mit den geplanten neuen Möglichkeiten des kollektiven Rechtsschutzes nicht geben. … Lesen Sie mehr ›