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Ausweitung der Nahles-Rente trägt erste Früchte

Erstmals haben zwei Unternehmen ohne Tarifbindung von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, sich in der betrieblichen Altersversorgung (bAV) an ein Sozialpartnermodell anzuschließen, meldet ein Versorgungsträger. Hoffnungsträger für eine deutlich höhere Verbreitung ist die sogenannte Nahles-Rente allerdings kaum mehr.

Koalition diskutiert stärkere Öffnung der Nahles-Rente

Die Regierungskoalition denkt über eine weitgehendere Öffnung des Sozialpartnermodells als bisher geplant nach, um ihre Ziele für eine stärkere Verbreitung von Betriebsrenten zu erreichen. Es gebe eine Diskussion über die Öffnung von Sozialpartnermodellen für branchenfremde Unternehmen, sagte Marc Biadacz von CDU/CSU (Bild: zweiter von links) auf der Handelsblatt-Jahrestagung für betriebliche Altersversorgung in Berlin.

Aktuare für Garantielockerung in der bAV

Versicherungsmathematiker wünschen sich nach einer raschen Umsetzung des geplanten Betriebsrentenstärkungsgesetzes weitere Reformen in der betrieblichen Altersversorgung (bAV). Geltende Garantievorgaben sollten gelockert werden, um die Renditechancen zu erhöhen, forderten Experten des Instituts IVS in einem Pressegespräch. Die angekündigte Frühstart-Rente für Kinder hat aus ihrer Sicht das Potenzial, eine wichtige Komponente für die Altersvorsorge zu werden.

Wie die Regierung die bAV stärken will

Das Bundesarbeitsministerium unter Leitung von Bärbel Bas setzt bei der Stärkung der betrieblichen Altersversorgung (bAV) weiter auf das Sozialpartnermodell, das bisher hinter den Erwartungen zurückgeblieben ist. Es soll für weitere Unternehmen geöffnet werden, sieht der Referentenentwurf für ein Betriebsrentenstärkungsgesetz vor. Geringverdiener sollen außerdem von einer stärkeren Förderung profitieren, die Vereinbarung einer automatischen Entgeltumwandlung soll einfacher werden. Der GDV reagiert positiv.

Aba: Betriebliche wie private Altersvorsorge fördern

Durch das Scheitern der Ampel-Koalition sind viele Gesetzentwürfe auf der Strecke geblieben, darunter auch die Reform der privaten Altersvorsorge und das zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz. Bei einer Neuauflage müsse die Regierung darauf achten, die betriebliche Altersversorgung nicht schlechter zu behandeln als die Privatvorsorge, betonte Georg Thurnes, der scheidende Vorstandsvorsitzende der Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung, auf der Jahrestagung in Berlin. Er übergab seinen Posten an Beate Petry, Betriebsrentenverantwortliche bei BASF.

Wie Unternehmen ihre Betriebsrenten aufhübschen

Im Kampf um Fachkräfte wird die betriebliche Altersversorgung immer wichtiger. Die Unternehmen setzen dabei verstärkt auf beitragsorientierte Leistungszusagen, die mehr Flexibilität bei der Kapitalanlage ermöglichen, zeigt eine Studie des Betriebsrentenspezialisten Lurse. Zudem erfreuen sich kapitalmarktorientierte Versorgungssysteme wie Kapitalkontenpläne größerer Beliebtheit. Bei der Kommunikation setzen die Unternehmen auf Mitarbeiterportale.

Gesucht: Mehr Betriebsrenten

Die Ampel-Regierung hatte sich die Stärkung der betrieblichen Altersversorgung vorgenommen und dafür bereits einen Gesetzentwurf vorgelegt. Mit dem Ausscheiden der FDP aus der Koalition ist das Vorhaben aber gescheitert. Angesichts der stockenden Verbreitung von Betriebsrenten braucht es dringend einen neuen Anlauf, waren sich Experten auf einer Fachveranstaltung in Berlin einig. Große Hoffnungen liegen dabei auf der reinen Beitragszusage.

Betriebsrentenreform auf gutem Weg

Das kürzlich von der Bundesregierung vorgelegte Betriebsrentenstärkungsgesetz II befindet sich nach Einschätzung von Rolf Schmachtenberg (Bild zweiter von rechts), Staatssekretär im Bundesarbeitsministerium, auf einem guten Weg. Vor allem in das Sozialpartnermodell, das durch die Reform gestärkt werden soll, setzt er große Hoffnung. Die geplante Öffnung geht einigen Unternehmen nicht weit genug, die Gewerkschaften zeigen sich dagegen eher vorsichtiger.

Betriebsrentenreform steht in den Startlöchern

 Meinung am Mittwoch  Das Betriebsrentenstärkungsgesetz II hat lange auf sich warten lassen. Kürzlich hat die Bundesregierung den Kabinettsentwurf verabschiedet. Die Gesetzesreform enthält viele auf den ersten Blick gut gemeinte Ansatzpunkte. Bei genauerer Betrachtung zeigt sich aber, dass sich vermutlich doch nichts ändern wird. Schade, dass der Entwurf nicht auf Themen eingegangen ist, die wirklich etwas hätten bewirken können.

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