Frühes Engagement in dem Zukunftsmarkt. Von Herbert Fromme, Köln
Rolf Hueppi, Chef der Zurich Financial Services Group (ZFS), hat es geschafft: Er ist einer der ersten auf dem begehrten Zukunftsmarkt China. Im Zuge einer Kapitalerhöhung hat sich der Schweizer Konzern mit zehn Prozent an der Lebensversicherung New China Life in Beijing beteiligt und dafür 39 Mio. $ gezahlt. Drei weitere westliche Investoren haben 14,9 Prozent erworben: die International Finance Corporation der Weltbank, die Meiji Life in Tokio und die niederländische Netherlands Development Finance Company. Dieübrigen 75,1 Prozent werden von chinesischen Unternehmen gehalten.
China gilt neben Indien und Brasilien als einer der wichtigsten Wachstumsmärkte für die globale Assekuranz. Im Zuge des geplanten WTO-Beitritts öffnet China langsam seinen Versicherungsmarkt. Im November hatte sich ZFS-Konkurrent Winterthur mit zehn Prozent an der Taikang Life beteiligt. Andere Unternehmen sitzen in den Startlöchern. „Wegen der Reformen in China, vor allem im Gesundheitswesen und bei den Pensionskassen, rechnen wir mit einem sehr schnellen Marktwachstum“, sagte eine ZFS-Sprecherin.
Die New China Life besteht seit 1996 und besitzt eine für ganz China gültige Lizenz. Die Brutto-Prämieneinnahmen beliefen sich 1999 auf bescheidene 120 Mio. $. Damit ist sie aber die viertgrößte Lebensversicherung. Sie beschäftigt 500 Angestellte und 2500 Vertreter. Im Schaden-und Unfallversicherungsgeschäft plant die ZFS, sich mit einer eigenen Tochtergesellschaft oder Niederlassung zu engagieren. Bisher ist sie mit Büros vertreten, die kein Geschäft zeichnen dürfen. Auf Grund des bilateralen Handelsabkommens zwischen der Schweiz und China erwartet Hueppi, noch vor dem WTO-Beitritt Chinas eine Lizenz zu erhalten.
www.ftd.de/china .
Quelle: Financial Times Deutschland
Dieser Beitrag ist nur für Premium-Abonnenten vom Versicherungsmonitor persönlich bestimmt. Das Weiterleiten der Inhalte – auch an Kollegen – ist nicht gestattet. Bitte bedenken Sie: Mit einer von uns nicht autorisierten Weitergabe brechen Sie nicht nur das Gesetz, sondern sehr wahrscheinlich auch Compliance-Vorschriften Ihres Unternehmens.
Diskutieren Sie mit
Kommentare sind unseren Abonnenten vorbehalten. Bitte melden Sie sich an oder erwerben Sie hier ein Abo